KÄRCHER CENTER ESCH

Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen der KC Esch GmbH + Co. KG, Europa-Allee 59, 54343 Föhren

Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der KC Esch GmbH & Co. KG (im Folgenden Verkäufer) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden Käufer) geschlossen werden. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden hiermit in das Vertragsverhältnis einbezogen und sind somit Vertragsbestandteil. Bei mündlich geschlossenen Verträgen wird der Käufer vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die vorliegenden AGB und deren Einbeziehung hingewiesen. Geschäftsbedingungen des Käufers akzeptieren wir nicht, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers Lieferungen oder Leistungen an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Der Käufer stimmt durch seine Bestellung der Anwendung unserer Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen.

1. Angebot und Vertragsschluss
a) Der Vertrag kann zwischen den Parteien sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Sofern der Versand der Ware vereinbart ist, kommt das Vertragsverhältnis spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. das Transportunternehmen zustande. Im Falle der Auslieferung der Ware durch den Verkäufer oder der Abholung durch den Käufer kommt der Vertrag spätestens mit Übergabe an den Käufer zustande.
Gleiches gilt im Falle einer telefonischen Bestellung, es sei denn, der Vertrag wurde seitens des Verkäufers oder dessen Mitarbeitern bereits telefonisch bestätigt. In diesem Fall kommt der Vertrag bereits durch die Bestätigung des Verkäufers zustande.
b) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist der schriftlich oder mündlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der schriftlich geschlossene Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
c) Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nicht rechtsverbindlich und stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar. Es handelt sich vielmehr um Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und/oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Teilen durch gleichwertige Teile sind stets zulässig.
d) Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Prospekte, Modelle und sonstige Unterlagen bleiben das geistige Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich hierfür Eigentums- und Urheberrechte vor. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2. Widerrufsbelehrung
a) Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Maßgaben zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Stationärer Handel:
Im stationären Einzelhandel gibt es in Deutschland generell kein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht. Der Verkäufer prüft im Ladengeschäft einen eventuellen Rückgabe- oder Umtauschwunsch des Käufers und unterbreitet im Einzelfall ein entsprechendes Kulanzangebot.
Onlinehandel:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
KC Esch GmbH & Co. KG, Europa-Allee 59, 54343 Föhren (per Brief)
info@kaercher-esch.de (per Mail)
b) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
c) Der Käufer hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

3. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
a) Die Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang und sind auf Basis EURO kalkuliert. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung „ab Werk“ jedoch ausschließlich Verpackung, Transport, Transport-Versicherung, Fahrtkosten unseres Personals, Montage oder Inbetriebnahme. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe, bei Exportlieferungen die Zölle sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben hinzu.
b) Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist kostenpflichtig und vom Käufer zu erstatten.
c) Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab Fälligkeitsdatum mit 5% Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sollte der Käufer Kaufmann sein, mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen, bspw. aus Verzug, und weiterer Schäden im Falle des Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
d) Der Verkäufer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
e) Erbrachte Leistungen stellt der Verkäufer grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen in Rechnung. Alle Rechnungen sind durch den Käufer innerhalb von 8 Tagen ohne Abzüge zu begleichen.
f) Die Zustellung der Rechnungen erfolgt grundsätzlich per Post. Alternativ kann eine Übermittlung per Mail oder XRechnung vereinbart werden. Dies bedarf immer der dauerhaften schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

4. Lieferung, Lieferzeit und Teillieferungen
a) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Liefertermine oder -fristen sind nicht rechtsverbindlich. Verbindliche Liefertermine oder -fristen kommen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung der Parteien zustande.
b) Die Einhaltung der schriftlich vereinbarten Lieferfrist oder -termins setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie sämtliche vom Käufer beizubringenden Unterlagen, Zahlungen und Sicherheiten termingemäß beim Verkäufer eingegangen sind. Die Lieferfrist verlängert sich unbeschadet der Rechte aus Verzug des Käufers angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.
c) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferanten; Aufzählung nicht abschließend) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern dem Verkäufer durch solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
d) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit abgeschlossene Einheiten oder selbständige Einzelkomponenten geliefert werden und sofern diese dem Käufer zumutbar sind.
e) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist seine Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

5. Aufstellung und Montage von Geräten, Mitwirkungspflicht
a) Der Käufer hat für eine freie und befestigte Zufahrt zum Montageort mit ausreichender Tragfähigkeit zu sorgen. Weiter hat er den für die Montage benötigten Strom sowie Wasser, Gas und Sauerstoff kostenlos zur Verfügung zu stellen.
b) Bis zum Montagetermin hat der Käufer auf seine Kosten die für die Montage und Inbetriebnahme der vom Verkäufer zu liefernden Maschinen gegebenenfalls erforderliche Maurer-, Fundament- und Stemmarbeiten auszuführen und die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Öl, Gas, Druckluft, Wasser und Abwasser herzustellen. Weiter hat der Käufer auf seine Kosten die verbindenden Rohr- und Elektroleitungen sowie Kabelkanäle, Leer- und Schutzrohre zwischen den Geräten und ihren Komponenten herzustellen und bis an die vom Verkäufer vorgegebenen Anschlusspunkte zu verlegen. Bei beheizbaren Geräten müssen ferner die gesetzlichen Heizraumrichtlinien und die Heizraumbedingungen erfüllt sein.
c) Beim Einbringen von schweren Teilen hat der Käufer den Monteuren kostenlos Helfer sowie erforderliche, bei Bedarf fahrbare Hebegeräte und Gerüstzeuge zu stellen.
d) Der Verkäufer übernimmt keinesfalls die Haftung für die Tragfähigkeit von Boden, Wänden und Decken.

6. Reparaturen und Wartungen
a) Für fast alle Kärcher Reinigungsgeräte wird ein Reparaturservice in der Werkstatt des Verkäufers angeboten. Die Dienstleistungen der Kundendiensttechniker, sowie benötigte Ersatzteile, Prüfmittel und Verbrauchsmaterialien werden jeweils nach Aufwand und Nachweis abgerechnet.
Ebenso erfolgt die Abrechnung anfallender Rüstzeiten (für Beschaffung/Zusammenstellung von Materialien) und eventueller Fahrtkosten nach Bedarf.
Unsere aktuellen Dienstleistungssätze lauten:
Montagekosten: 17,- Euro pro Arbeitswert (1 AW pro angefangene 10 Minuten)
Fahrtkosten: 1,60 Euro pro zurückgelegten Kilometer
b) Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist kostenpflichtig, wird nach Aufwand abgerechnet und erfolgt nur, sofern die Instandsetzungskosten 20% des Listenpreises aktuell vergleichbarer Neugeräte übersteigen.
c) Bei Nichtreparatur hat der Käufer sein defektes Gerät umgehend wieder beim Verkäufer abzuholen, andernfalls behält sich der Verkäufer vor, das Gerät oder Teil nach einer Frist von einem Monat nach Schadenfeststellung kostenpflichtig zu entsorgen.
d) Für reparierte Geräte, die nicht abgeholt werden, kann der Verkäufer nach einer Woche eine Lagergebühr erheben. Diese liegt je nach Gerätegröße zwischen 1,- und 3,- Euro pro Tag.

7. Mängelrüge, Gewährleistung, Rückgabe von Produkten
a) Die Gewährleistungsrechte des Käufers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
b) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Käufers beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Verkürzungen der Verjährungsfristen und der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen und der Ausschluss der Gewährleistung gelten ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
c) Ist unsere Leistung bei Gefahrübergang mangelhaft, so erfüllen wir nach, und zwar nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache im Tausch gegen die mangelhaft gelieferte. Bei Kleingeräten (bis 30kg), Zubehör oder Ersatzteilen, hat der Käufer dem Verkäufer die bemängelte Ware zur gemeinsamen Überprüfung im Kärcher Center in Föhren bereitzustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für vom Käufer geliefertes oder aufgrund von ihm vorgegebener Spezifikation beschafftes Material sowie für vom Käufer vorgegebene Konstruktionen leisten wir keine Gewähr.
d) Bei allen Reparaturen arbeitet der Verkäufer grundsätzlich nach den Garantierichtlinien des Herstellers. (Diese können auf Nachfrage dem Käufer gerne vorgelegt werden).
So tritt bei Ersatzlieferungen aus Garantiegründen oder kostenlosen Nachbesserungen in der Garantiezeit weder eine Verlängerung der Garantiezeit ein, noch beginnt diese von neuem.
Die Garantie erlischt, sofern Mängel zurückzuführen sind auf fehlerhafte Bedienung oder gebrauchsüblichen Verschleiß.
Insbesondere bei Dichtungen oder Pumpensets gewährt der Hersteller lediglich eine Garantie von 4 Monaten ab Kaufdatum. Bei Batterien ist auf die Einhaltung der richtigen Ladezyklen zu achten.
e) Eine Garantie wird von dem Verkäufer nicht erklärt.
f) Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Gegenstände oder sonstige erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den vom Käufer bestimmten Dritten bzw. nach Erbringung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gilt die Ware als genehmigt, wenn der Käufer dem Verkäufer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes bzw. Erbringung der Leistung oder ansonsten unverzüglich der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, angezeigt worden ist. Es gelten die §§ 377,381 II HGB.
g) Eine Rückgabe von Produkten unabhängig der vorgenannten Gründe ist in der Regel nicht möglich. Der Käufer kann dies im Einzelfall jedoch beim Verkäufer anfragen. Der Verkäufer kann einer Rücknahme zustimmen, wird dazu bei der Erstellung einer entsprechenden Gutschrift allerdings eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Kaufpreises berechnen bzw. einbehalten.

8. Gefahrübergang, Versand, Annahmeverzug
a) Die Versandart, der Versandweg und die Verpackung bestimmt der Verkäufer, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Beauftragt der Käufer den Versand, so geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung.
b) Die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und dadurch verursachter Lieferverzögerungen geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung geeigneten Transportperson auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat.
c) Der Liefergegenstand wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch- Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
d) Gerät der Käufer mit der Abnahme in Verzug oder verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, den der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der angezeigten Bereitstellung/Versandbereitschaft auf diesen über. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr des Käufers einzulagern bzw. zu versichern und Ersatz der entstehenden Kosten zu verlangen.

9. Haftung
a) Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, sofern der Käufer Ansprüche gegen diese geltend macht.
b) Von dem unter Ziffer 8.a) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
c) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach erfolgloser Fristsetzung und Androhung der Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt. Der Käufer ist in diesen Fällen zur sofortigen Herausgabe verpflichtet.
b) Der Käufer ist, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei hochwertiger Ware verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall des Verkäufers.
c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des vereinbarten Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

11. Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Käufers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

12. Datenschutz
Daten werden nur in dem Umfang und für die Dauer, die zur Abwicklung des Bestellauftrags erforderlich sind, und unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie gemäß den steuer- und handelsrechtlichen Archivierungspflichten gespeichert und ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung an den jeweiligen Spediteur bzw. etwaige mit dem Bestellauftrag befasste Erfüllungsgehilfen übermittelt.

13. Schutzrechte
Hat der Verkäufer nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von bereitgestellten Teilen des Käufers zu leisten, so steht dieser dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Käufer stellt den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei und ersetzt dem Verkäufer den entstehenden Schaden sowie die Kosten und Aufwendungen. Wird dem Käufer und/oder dem Verkäufer die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt, ist der Verkäufer auch ohne nähere Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel, Schriftform
a) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Trier.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten, die Bestimmungen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
d) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Käufer sind unwirksam.